Informationen zum eRezept ab 1. Januar 2024

Informationen zum eRezept ab 1. Januar 2024

Liebe Patienten!

Ab dem 1. Januar 2024 wird das rosafarbene Papierrezept für durch das elektronische Rezept, das eRezept, abgelöst. Gesetzlich versicherte Patienten erhalten ihre Medikamente dann nur noch per eRezept und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Wir Ärzte sind nach den Plänen der Bundesregierung verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel eRezepte auszustellen.

 

Das Wichtigste für Sie zu den geänderten Abläufen in unserer Praxis

WICHTIG: Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um ein neues Rezept!

Planen Sie mindestens 4 Werktage ein! 

  1. Falls Sie dieses Quartal noch nicht bei uns in der Praxis waren, benötigen wir für eine neue Medikamentenverordnung einmalig Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK). Kommen Sie damit in unsere Praxis. 
  1. Nach Einlesen der eGK verordnen wir Ihnen die Medikamente als eRezept. Ein Papierausdruck ist dafür nicht mehr erforderlich. 

Zum Verständnis: das Rezept wird nicht auf der Karte selbst gespeichert, sondern auf einem zentralen, sicheren Server. Ihre Apotheke ruft das Rezept von dort ab, wenn Ihre eGK in der Apotheke eingelesen wird.

  1. Die Übertragung des eRezepts von unserer Praxis auf den Server dauert eine Weile. Dies hängt auch mit unseren Praxisabläufen zusammen. Sie können Ihr eRezept in der Regel nach 4 Werktagen in Ihrer Apotheke einlösen.
  1. Wie bisher können auch Verwandte eRezepte für Patienten einlösen – dafür benötigen wir die elektronische Gesundheitskarte des Patienten.

Weitere Informationen erhalten Sie z.B. auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit hier.